Aus der Gründungszeit

Am 11. Juli 1938 genehmigten die Gründungsmitglieder die Statuten des Vereins. Der Artikel, der den Zweck des Vereins umschreibt lautet:

Der Sekundarschulverein bezweckt die moralische und finanzielle Förderung der Sekundarschule. Er verfolgt dieses Ziel indem er:

  • unbemittelten Schülern und Schülerinnen während der Schulzeit finanziell hilft,
  • würdige, nicht hinreichend bemittelte Schülerinnen und Schüler nach dem Schulaustritt untersützt, um ihnen eine Berufslehre zu ermöglichen,
  • die Einrichtungen der Sekundarschule (Anschauungs- und Lehrmaterial, Ferienkolonie etc.) fördert,
  • die Kameradschaft unter den ehemaligen Schülern pflegt, Schulfragen bespricht und Bildungsbestrebungen durch geeignete Veranstaltungen fördert.

Unterstützung von Schülern

Eine gezielte finanzielle Unterstützung von Personen kam in der Anfangszeit vereinzelt vor. Bei der heutigen Stipendienordnung erübrigen sich solche Massnahmen.

Anschaffungen für die Schule

Die Einrichtungen der Schule unterstützte der Verein stets in reichem Masse. Waren es am Anfang eher kleinere Anschaffungen, die im Budget der Gemeinde keinen Platz fanden, so kamen später Musik uns Sport zum Zuge.